Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die vom Verzeichnis Deutscher Kindergärten im Ausland (im Folgenden VDKA genannt) angeboten werden. Dies gilt auch für individuell getroffenen Vereinbarungen, wenn und soweit nicht in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen unter Bezugnahme auf diese AGBs oder auf einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wird.
1.2 Etwaige anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden selbst dann keine Anwendung, wenn das VDKA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Zielsetzung
Der Vertragsgegenstand des VDKA besteht in der Unterstützung von deutschsprachigen Auslandskindergärten und -schulen und weiteren Bildungsträgern bei der Suche nach geeigneten Lehrkräften, Vertretungslehrkräften und pädagogisch tätigen Fachkräften.

§ 3 Nutzungsbedingungen und Vertragsabschluss
3.1 Das Informationsangebot des VDKA ist urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Bedarf bestimmt. Erlaubt und erwünscht ist die Datennutzung in einem Umfang, der sich durch den typischen Informationsbedarf von Familien oder anderen Privatpersonen ergibt.
3.2 Grundsätzlich verboten ist das systematische Auslesen, Speichern und vervielfältigen des VDKA-Datenbestandes. Verboten ist ebenso jegliche Form der kommerzielle Nutzung.
3.3 Informationsangebote werden durch das VDKA nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität der Daten kann nicht gegeben werden.
3.4 Voraussetzung für die Nutzung der vom VDKA angebotenen Datenbank ist die kostenlose Registrierung durch den Vertragspartner. Mit der Eingabe seiner persönlichen Daten sowie der Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung erkennt der Vertragspartner diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Mit der Eingabe seiner Daten erteilt der Vertragspartner dem VDKA die Ermächtigung, diese Daten im Rahmen des vereinbarten Zweckes an interessierte Nachfrager zur Verfügung zu stellen. Mit der Einstellung eines Fotos erteilt der Vertragspartner die Einwilligung, dieses Foto im Zusammenhang mit dem dazugehörigen Datensatz in der Datenbank zugänglich zu machen und an interessierte Nachfrager zur Verfügung zu stellen. Die Einwilligungen nach Satz 3 und Satz 4 sind jederzeit widerruflich.
3.5 Die Abwicklung der mit Hilfe vom VDKA zustande gekommenen Auftragsverhältnisse erfolgt allein im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Ein Arbeits- oder Dienstverhältnis der Lehr- bzw. pädagogische Fachkräfte mit dem VDKA entsteht in keinem Falle.
3.6 Zwischen dem VDKA und dem Auftraggeber besteht lediglich ein Nutzungsvertrag über die vom VDKA zur Verfügung gestellte Datenbank, im Falle der Vermittlung von fest angestellten Lehr- und pädagogischen Fachkräften ein Vermittlungsvertrag. Dieser Vertrag zwischen dem VDKA und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn das VDKA den Auftrag bestätigt, dies kann auch per E-Mail geschehen.
3.7 Das VDKA behält sich vor, Datensätze nicht zu übernehmen oder nicht zur Vermittlung frei zu schalten. Dies gilt beispielsweise
a) bei vergangenen schwerwiegenden Pflichtverstößen des Vertragspartners, die zur fristlosen Kündigung geführt haben,
b) bei mutmaßlich falschen Registrierungsangaben,
c) bei technischem Missbrauch oder Störung der Datenbank.
Wenn das VDKA sich entschließt, einen Vertragsschluss abzulehnen, wird das VDKA dies unverzüglich tun.

§ 4 Pflichten der Vertragspartner
4.1 Alle Vertragspartner verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten Dritter entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und nur im Sinne des Vertragszwecks zu verwenden. Dies schließt Vertraulichkeit im Umgang mit allen Kenntnissen, die im Rahmen der Vertragsabwicklung erlangt werden, ein. Dies schließt weiterhin den sorgsamen Umgang mit gespeicherten Daten sowie deren Schutz vor unbefugtem Zugriff durch Dritte mit Hilfe geeigneter technischer Maßnahmen ein.
4.2 Alle Vertragspartner verpflichten sich, nur einen Datensatz zu ihrem Unternehmen anzulegen, und alle Angaben zur Person wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Dies schließt die Pflicht zur Aktualisierung der Datensätze mit ein.
4.3 Alle Vertragspartner verpflichten sich, keine rechtswidrigen oder sittenwidrigen Äußerungen oder Inhalte auf der vom VDKA angebotenen Plattform zu platzieren. Das VDKA behält sich vor, offensichtlich rechtswidrige, nicht den Gründen der Gleichbehandlung entsprechende oder ethisch nicht verantwortbare bzw. mit ihrer Firmenphilosophie unvereinbare Stellenausschreibungen zurückzuweisen. Dies wird das VDKA unverzüglich tun.
4.4 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
4.5 Erkennt der Vertragspartner, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem VDKA unverzüglich mitzuteilen.
4.6 Der Vertragspartner unterstützt das VDKA bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial. Der Vertragspartner wird das VDKA hinsichtlich der vom VDKA zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
4.7 Sofern sich der Vertragspartner verpflichtet hat, dem VDKA im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Vertragspartner diese dem VDKA umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Vertragspartners überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Vertragspartner die hierfür anfallenden Kosten. Der Vertragspartner stellt sicher, dass das VDKA die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
4.8 Mitwirkungshandlungen nimmt der Vertragspartner auf seine Kosten vor.

§ 5 Umsetzung der Leistungen
5.1 Die Leistung des VKDA besteht in der Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Stellenpool des VDKA. Leistungserfolg ist die Veröffentlichung der Anzeige über einen maximalen Zeitraum von 180 Tagen ab Veröffentlichung.
5.2 Wird eine Einrichtung oder deren Produkte / Dienstleistungen im Rahmen eines Verzeichnisses abgebildet, ist das VDKA berechtigt, Format, Größe und Anordnung von Bildern den jeweiligen Anforderungen anzupassen. Ebenso ist er berechtigt, Texte nach Bedarf aufzugliedern und, soweit der Inhalt den vereinbarten Umfang überscheitet, zu kürzen. Abweichungen von Standardvorlagen liegen im Ermessen des VDKA.
5.3 Das VDKA ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
5.4 Für die technische Umsetzung der angebotenen Leistungen arbeitet das VDKA mit Partnerunternehmen zusammen. Das VDKA kann nicht für technisch bedingte Ausfälle und deren Folgen haftbar gemacht werden, die durch Partnerunternehmen verursacht werden. Dies gilt ebenso für alle anderen Mängel, die auf Partnerunternehmen zurückzuführen sind.
5.5 Soweit nicht anders vereinbart werden Daten im Rahmen von Internet-Verzeichnissen ohne besondere Schutzvorkehrungen veröffentlicht.
5.6 Zur Sicherstellung der Qualität von Dienstleistungen ist das VDKA berechtigt, während und nach Ablauf der Leistungserbringung mit dem Vertragspartner telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen.

§ 6 Gewährleistung
6.1 Der Vertragspartner muss dem VDKA festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem VDKA unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.2 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt eine Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach einer angemessenen Frist fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung (Wandlung) des Vertrages verlangen.

§ 7 Zahlung und Rechnung
7.1 Die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt, soweit keine anderen Vereinbarungen schriftlich vorliegen, auf der Grundlage des Preis- und Leistungsangebotes des VDKA.
7.2 Gebühren sind binnen 14 Tagen zu zahlen und werden mit Rechnungsstellung fällig. Sonstige Gebühren werden mit Erbringung der Leistung fällig und dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Bei Buchung von kostenpflichtigen Leistungen, erfolgt die Veröffentlichung erst nach Eingang des Rechnungsbetrages.
7.3 Die Abwicklung Zahlungen für Leistungen des VDKA übernimmt die Firma Daniel Auener Solutions AB, Förlösa Kyrkby 413, 395 90 Kalmar, Schweden.
7.4 Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Zustellung der Rechnung online an die dem VDKA im Zuge des Auftrages übermittelten E-Mail-Adresse. Wurde eine E-Mail-Adresse nicht explizit angegeben, gilt die Absenderadresse der Auftrags-E-Mail als Geschäftsadresse.
7.5 Für die Richtigkeit und den ordnungsgemäßen Abruf der dem VDKA vermittelten E-Mail-Adresse ist der Auftraggeber verantwortlich.
7.6 Wurde kein postalischer Briefverkehr vereinbart, erfolgt bei Zahlungsverzug die Zustellung der Mahnung an die beim VDKA bzw. Daniel Auener Solutions AB hinterlegte E-Mail-Adresse gemäß §5.1. Für jede weitere Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,-EUR erhoben.
7.7 Bei Zahlungsverzug werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Kann der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweisen, werden die Verzugszinsen entsprechend niedriger angesetzt.
7.8 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist das VDKA bzw. Daniel Auener Solutions AB darüber hinaus berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung die bereitgestellten Leistungen zu sperren. Kommt der Vertragspartner nach einer Mahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen zu wesentlichen Teilen nicht nach, ist das VDKA berechtigt, das Verhältnis fristlos zu kündigen.
7.9 Das VDKA ist berechtig, die Preise für die Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Etwaige Änderungen, die sich auf bestehende Verträge auswirken, werden den Vertragspartnern mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitgeteilt. Dem Vertragspartner steht im Falle einer Preiserhöhung das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.

§ 8 Pflichtverletzungen
8.1 Bei grobem Verstoß gegen die Vertragspflichten durch einen Vertragspartner kann das VDKA das Auftragsverhältnis ohne vorherige Abmahnung mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall hat der Vertragspartner die dem VDKA im Rahmen des Auftragsverhältnisses entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
8.2 Die Vertragspartner verpflichten sich, das ‚VKDA von etwaigen Forderungen, denen das VDKA aufgrund von Pflichtverletzungen dieser Vertragspartner ausgesetzt ist, freizustellen. In einem solchen Falle wird das VDKA den betroffenen Vertragspartner unverzüglich informieren, um ihm alle prozessualen Rechte und Verteidigungsmittel zu erhalten. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten übernimmt das VDKA nicht.
8.3 Mutmaßliche oder erfolgte Störungen des Datenbankbetriebes durch Vertragspartner wird das VDKA zivil- und strafrechtlich verfolgen.

§ 9 Haftung für Inhalte
9.1 Der Vertragspartner trägt die Verantwortung, dass die von ihm angelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos usw.) frei von Rechten Dritter sind, welche die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Vertragspartner stellt dem VDKA von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei.
9.2 Das VDKA haftet nicht für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte. Der Vertragspartner hat insbesondere die erforderlichen wettbewerbsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Vertragspartner stellt dem VDKA insoweit von solchen Ansprüchen Dritter frei.
9.3 Das VDKA behält sich vor, Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, von der Internetpräsenz ebenso wie von allen anderen Veröffentlichungen auszuschließen.

§ 10 Haftungsbeschränkung
10.1 Das VDKA übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus der erfolgreichen oder erfolglosen Vermittlung in jedweder Form ergeben.
10.2 Das VDKA stellt die Nutzbarkeit seiner Dienstleistungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten sicher. Nutzungsbeeinträchtigungen, die aus dem Ausfall oder der Überlastung von Kommunikationsnetzen resultieren, können dem VDKA nicht zur Last gelegt werden und geben keinen Anspruch auf Minderung der Gegenleistung. Können sich Leistungsbeeinträchtigungen wider Erwarten nicht innerhalb einer vertretbaren Zeit beheben lassen, wird das VDKA alles in seiner Macht Stehende tun, dem Auftraggeber die gewünschten Daten auf anderem geeignetem Wege zu übermitteln.
10.3 Im übrigen haftet das VDKA für Schäden aufgrund von Pflichtverletzungen, die das VDKA zu vertreten hat, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei Schäden, die aufgrund Missbrauch der Daten durch Dritte entstehen. Satz 1 gilt nicht für Schäden an Leben und Gesundheit.
10.4 Das VDKA haftet für etwaige Vermögensschäden nur, falls das VDKA eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
10.5 Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) durch das VDKA nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des VDKA auf insgesamt höchstens den Auftragswert begrenzt.
10.6 Es besteht keine Haftung des VDKA für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangene Gewinne.
10.7 Soweit keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen wurde besteht keine Haftung für die missbräuchliche verwendung von Daten, die durch das VDKA im Auftrag des Vertragspartners im Internet veröffentlicht werden.
10.8 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten für jede Haftung einschließlich Verzug, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Gewährleistungspflichten und unerlaubter Handlung. Sie gelten jedoch nicht, soweit es sich um Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder um Haftungsfälle gemäß des Produkthaftungsgesetzes handelt.
10.9 Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, hat das VDKA die hierdurch bedingten Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die, selbst wenn sie vorhersehbar waren, außerhalb des Einflussvermögens das VDKA liegen und deren Auswirkung auf die Vertragsverfüllung durch zumutbare Bemühungen beider Vertragspartner nicht verhindert werden können.

§ 11 Vertragsdauer / Kündigung / Rücktritt
11.1 Soweit vertraglich nichts anders geregelt wurde, endet ein Vertragsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten und mit der im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Dauer der Dienstleistung. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung mit Kündigungsandrohung nachhaltig die Pflichten aus diesem Vertrag nicht erfüllt.

§ 12 Leistungsänderungen
12.1 Will der Vertragspartner den vertraglich bestimmten Umfang der vom VDKA zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber dem VDKA äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann das VDKA von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
12.2 Das VDKA prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt das VDKA, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt das VDKA dem Vertragspartner dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Vertragspartner sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt das VDKA die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Vertragspartner ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
12.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird das VDKA dem Vertragspartner die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
12.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
12.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertragspartner mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
12.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Das VDKA wird dem Vertragspartner die neuen Termine mitteilen.
12.7 Der Vertragspartner hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung des VDKA berechnet.
12.8 Das VDKA ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des VDKA für den Vertragspartner zumutbar ist.

§ 13 Urheberrecht
13.1 Der Inhalt und die Darstellung der Website deutscherkindergarten.org ist urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist die Speicherung und Vervielfältigung von hier wiedergegebenem Bildmaterial, von Fotografien oder Grafiken aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.
 Das Speichern und Auslesen des Datenbestandes in gewerblichem Umfang ist ebenfalls nicht gestattet. Jede gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

§ 14 Sonstiges
14.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
14.2 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
14.3 Das VDKA darf den Vertragspartner auf eigenen Websites oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Das VDKA darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Vertragspartner kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
14.4 Das VDKA ist nicht verpflichtet, die ihm vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Bilder und Dokumente nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zurückzusenden oder aufzubewahren.

§ 15 Datenschutz
15.1 Bei Auftragsvergabe werden persönliche Daten nur in dem Umfang gespeichert, der für eine ordnungsgemäße Abwicklung erforderlich ist.
15.2 Die für die Auftragsabwicklung gespeicherten Daten werden in keinem Falle für andere Zwecke verwendet.
15.3 Passwörter, die im Rahmen der Selbstverwaltung vergeben werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben und keinesfalls von Dritten genutzt werden
15.4 Weitere Angaben zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzhinweisen des VDKA.

§ 16 Abschließende Regelungen für alle Verträge
16.1 Das VDKA behält sich vor, seinen Service einzustellen, ein Anspruch auf Fortführung besteht für die Vertragspartner nicht. Gegebenenfalls werden bereits bezahlte und noch nicht oder noch nicht vollständig erbrachte Leistungen anteilig erstattet.
16.2 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine solche wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch, falls sich dieser Vertrag als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollte.
16.4 Erfüllungsort ist Kalmar. Gegenüber öffentlichen und privaten Einrichtungen ist Gerichtsstand Kalmar, Schweden.
16.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.